Erkrankung-Krankmeldung-meldepflichtige Krankheiten

Ein zuverlässiger Schulbesuch ist wichtig für ein erfolgreiches schulisches Lernen. Leider kommt es aber immer wieder vor, dass eine Erkrankung den Schulbesuch verhindert. Kranke Kinder sollten zuhause bleiben, um eine Infektion anderer in der Schule zu vermeiden.

Falls Ihr Kind krank ist, ist folgende Vorgehensweise sehr wichtig:

Bitte melden Sie Ihr Kind zuverlässig am Morgen vor 8 Uhr telefonisch

(Telefon: 0911 23173060) oder per Mail (verwaltung@dtsms.de) krank.

Zusätzlich zur telefonischen Entschuldigung müssen Sie eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachreichen. Diese schriftliche Entschuldigung können Sie in das Logbuch Ihres Kindes auf die Seiten 118/ 119 schreiben.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass es bei bestimmten Krankheiten eine Meldepflicht gibt.  Meldepflichtige Krankheiten entnehmen Sie bitte der hier verlinkten Information „Gemeinsam vor Infektionen schützen“ (Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz).

Die Meldepflicht betrifft z.B. Keuchhusten, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Scharlach, Hepatitis B, Hepatitis A, Noro-Virus, Rota-Virus, Krätze, Läuse. Wenn eine solche Krankheit diagnostiziert wurde, müssen Sie die Schule davon zeitnah in Kenntnis setzen.

Vielen Dank

(Matthias Huber)